Stand: 13. September 2026
Diese Richtlinie erklärt, was Meyers Ferienhaus auf Ihrem Gerät speichert, warum, wie lange und mit welcher Rechtsgrundlage. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung unter https://www.meyersferienhaus.de/datenschutz und erfüllt gemeinsam mit ihr die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO.
Verantwortlich ist ARGE Hellert eGbR, Am Waldpark 76, 22589 Hamburg. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
1. Cookies und lokaler Speicher
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website in Ihrem Browser ablegt und bei jedem weiteren Aufruf mitgeschickt bekommt. Der lokale Speicher des Browsers tut etwas Ähnliches, wird aber nur ausgelesen, wenn die Seite das ausdrücklich tut — er wird nicht bei jeder Anfrage mitgesendet.
Rechtlich macht das keinen Unterschied: § 25 TDDG spricht von Informationen, die in Ihrer Endeinrichtung gespeichert oder ausgelesen werden, und meint beides. Deshalb führt diese Richtlinie beides auf.
2. Zwei Kategorien, nicht sechs
Wir unterscheiden notwendig und Statistik. Mehr gibt es nicht — wir setzen keine Werbe-, Personalisierungs- oder Wiedererkennungsdienste ein. Eine leere Rubrik „Marketing“ wäre eine Behauptung über etwas, das nicht existiert.
Notwendig heißt: ohne diesen Eintrag funktioniert etwas nicht, das Sie selbst angefordert haben. Dafür braucht es keine Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDG).
Statistik heißt: wir möchten wissen, wie die Seite genutzt wird. Das ist nicht notwendig, sondern nützlich — und findet deshalb nur statt, wenn Sie zustimmen (§ 25 Abs. 1 TDDG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
3. Was wir speichern
| Name | Art | Anbieter | Zweck | Dauer | Kategorie |
|---|---|---|---|---|---|
mfh-einwilligung |
lokaler Speicher | ARGE Hellert eGbR | hält Ihre Entscheidung über die Reichweitenmessung fest, damit wir sie befolgen und nachweisen können | sechs Monate, danach fragen wir erneut | notwendig |
mfh-farbmodus |
lokaler Speicher | ARGE Hellert eGbR | merkt sich, ob Sie die helle oder dunkle Darstellung gewählt haben | bis Sie ihn löschen | notwendig |
_ga |
Cookie | Google Ireland Limited | unterscheidet Besucherinnen und Besucher voneinander | 2 Jahre | Statistik |
_ga_GXZPCT2YYM |
Cookie | Google Ireland Limited | hält den Sitzungsstatus fest, damit Besuche gezählt werden können | 2 Jahre | Statistik |
Mehr ist es nicht. Die beiden Einträge im lokalen Speicher verlassen Ihr Gerät nicht; sie werden weder an uns noch an Dritte übertragen.
4. Vor Ihrer Entscheidung passiert nichts
Solange Sie nicht zugestimmt haben, wird kein Skript von Google geladen, kein Cookie von Google gesetzt und keine Verbindung zu Google aufgebaut. Auch die sogenannten cookielosen Vorabsignale nutzen wir nicht: Auch sie würden Ihre IP-Adresse übertragen, und die ist ein personenbezogenes Datum. Eine Einwilligung wäre damit verbraucht, bevor Sie sie erteilt hätten.
Der einzige Eintrag, der vor Ihrer Entscheidung entsteht, ist der Eintrag über Ihre Entscheidung selbst — und der entsteht erst, wenn Sie eine treffen.
5. Rechtsgrundlagen im Einzelnen
Notwendige Einträge: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDG. Die Speicherung ist unbedingt erforderlich, damit wir Ihren Wunsch befolgen können. Für die Dokumentation Ihrer Einwilligung außerdem Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 DSGVO.
Statistik: § 25 Abs. 1 TDDG für das Speichern und Auslesen auf Ihrem Gerät, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die anschließende Verarbeitung. Beides ruht allein auf Ihrer Einwilligung.
6. Google Analytics im Einzelnen
Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Ireland kann Daten an die Muttergesellschaft Google LLC in den Vereinigten Staaten übermitteln. Die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023 und ergänzend auf Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Ein Zugriff durch US-Behörden lässt sich trotzdem nicht vollständig ausschließen; Ihre Einwilligung erstreckt sich auch auf diese Übermittlung (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Was gemessen wird, wozu und wie lange Google die Daten aufbewahrt, steht in Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung.
7. Der Buchungsrahmen
Auf den Buchungsseiten binden wir ein Werkzeug von Holidu GmbH
Riesstraße 24
80992 München
Deutschland als Rahmen ein. Er wird erst geladen, wenn Sie so weit blättern, dass er in die Nähe des sichtbaren Bereichs kommt. Was dieser Anbieter innerhalb seines Rahmens auf Ihrem Gerät speichert, bestimmt er selbst — wir können den Inhalt des Rahmens weder lesen noch beeinflussen und führen ihn deshalb nicht in der Tabelle oben auf, in der nur steht, wofür wir einstehen können.
Was dort geschieht, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters: https://www.holidu.de/privacy
8. Ihre Entscheidung ändern
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen — über die Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile jeder Seite. Ein Klick genügt; der Widerruf ist damit so einfach wie die Zustimmung, wie es Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt. Die Messung endet sofort. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Ihre Zustimmung gilt ohnehin nur sechs Monate. Danach fragen wir erneut, statt uns auf eine alte Entscheidung zu berufen.
9. Was Ihr Browser kann
Unabhängig von uns können Sie in Ihrem Browser Cookies löschen, blockieren oder nur für einzelne Websites zulassen und den lokalen Speicher leeren. Die Einstellung finden Sie üblicherweise unter „Datenschutz und Sicherheit“. Löschen Sie dabei auch unseren Einwilligungseintrag, gilt das als „noch nicht entschieden“ — die Frage erscheint dann wieder, und bis zu Ihrer Antwort wird nicht gemessen.
Blockieren Sie alle Cookies, bleibt diese Website vollständig benutzbar. Nur die Buchungsstrecke des Anbieters kann darunter leiden; darauf haben wir keinen Einfluss.
10. Änderungen
Kommt ein Dienst hinzu oder fällt einer weg, ändern wir diese Richtlinie und erhöhen die Fassungsnummer der Einwilligung. Dann fragen wir erneut, statt eine Zustimmung weiterzuverwenden, die für etwas anderes erteilt wurde.